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ZSVR mit neuem Standard zur Recyclingfähigkeit

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den überarbeiteten Mindeststandard zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht.


Wie Euwid berichtet hat die ZSVR im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt die Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen in einigen Passagen geändert. Neu ist etwa eine Nachweispflicht für faserbasierte Verbundverpackungen, die als schlecht recycelbar gelten. Für solche Verpackungen mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons muss nun deren Recyclingfähigkeit nachgewiesen werden, ebenso wie für Papierverpackungen für flüssige oder pastöse Inhalte. Weitere Änderungen betreffen Glasflaschen mit Netzen und Körben oder auch Einflüsse von Produktresten auf die Recyclingfähigkeit. Laut ZSVR haben sich drei Standard-Kriterien beim Mindeststandard bewährt, berichtet Euwid: Zu prüfen und zu berücksichtigen seien die Verwertungsinfrastruktur, die Sortier- und Trennbarkeit von Verpackungen und die Recyclingunverträglichkeiten.

 

Quellen:

  • euwid-recycling.de (1.9.2022)
  • Foto: © Pixelio

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