Laut Herausgeber, dem Umweltbundesamt (UBA), kann die öffentliche Beschaffung mit Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufführung von Kunststoffen leisten. Mit den jährlichen Beschaffungsvolumina sei die öffentliche Beschaffung an der Stelle ein sehr wichtiger Akteur. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Einrichtungen des Bundes und der nachgeordneten Behörden sogar verpflichtet, bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse, die zum Beispiel Rezyklate enthalten, zu bevorzugen.
Zur Lösung praktischer Problem bei der Umsetzung, wie etwa Informationen über Kunststoffrezyklate in Produkten zu bekommen, soll die neue Handreichung des UBA beitragen. Die kostenfrei zum Download bereitstehende Handreichung „Beschaffung von Kunststoffprodukten aus Post-Consumer-Rezyklaten“ informiert nicht nur über mögliche Nachweise zum Rezyklatgehalt und vergaberechtliche Regelungen, sondern gibt auch Empfehlungen zu Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Beschaffung und enthält schließlich konkrete Formulierungsvorschläge für die Ausschreibung von acht beschaffungsrelevanten Kunststoffprodukten. Dabei geht es insbesondere um Produkte aus Kunststoffen, die unter Einsatz von Rezyklaten aus Post-Consumer-Abfällen hergestellt wurden.
Quellen:
- bvse.de (8.11.2021)
- umweltbundesamt.de
- Foto: © UBA (Ausschnitt Cover)