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EU-Pelletverordnung soll verschärft werden

Das EU-Parlament hat seine Positionierung zum Entwurf der EU-Kommission für eine „Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“ am 25. April 2024 angenommen und die Verordnung dabei an verschiedenen Stellen verschärft. Vorgeschlagen wird etwa, den Geltungsbereich der Verordnung auch auf kleine Unternehmen auszudehnen, regelmäßige Nachweise durch Zertifizierungen festzulegen und bestehende Verschmutzungen durch Plastikgranulat zu berücksichtigen.
 

 

Die von Rat und Parlament vorgeschlagene Verordnung soll für alle Wirtschaftsbeteiligten gelten, die in der EU mit Kunststoffpellets in Mengen von mehr als 5 Tonnen pro Jahr umgehen, sowie für EU- und Nicht-EU-Transportunternehmen, die Kunststoffpellets in der EU befördern mit Ausnahme des Seeverkehrs. Sie soll Verpflichtungen für die Handhabung von Pellets auf allen Stufen der Lieferkette festlegen, um Verluste zu vermeiden (Produktion, Masterbatching und Compoundierung, Umwandlung, Abfallmanagement, Recycling, Vertrieb, Umpacken, Transport, Lagerung und Tankreinigung). Insgesamt sollen Firmen durch die geplanten Regeln dazu verpflichtet werden, mehr Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und ihre Mitarbeitenden stärker für Risiken zu sensibilisieren. Die betroffenen Unternehmen sollen unter anderem Risikogutachten erstellen und darin Maßnahmen aufführen, wie sich Einträge von Mikroplastik in die Umwelt vermeiden lassen. Zu den im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen für die Sicherheit von Pellet-Transporten zählen beispielsweise wasserdichte, versiegelte sowie reiß- und stoßfeste Verpackungen, Auffangwannen und -vorrichtungen sowie Abflussabdeckungen. Detaillierte zusätzliche Maßnahmen zur Lagerung und Verpackung von Kunststoffpellets schlägt der Entwurf zudem für die See- und Binnenschifffahrt vor, da diese mit erheblichen Risiken verbunden sei. Auch soll die EU-Kommission Maßnahmen entwickeln, um bereits verschmutzte Gebiete zu kartieren und zu säubern.
 
Die geplanten Anforderungen beruhen auf dem Operation Clean Sweep-Programm (OCS) der Industrie und Empfehlungen aus dem Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR). Im Rahmen des OCS-Programms, einer internationalen, freiwilligen Initiative der Kunststoffhersteller, die seit 2015 in Europa umgesetzt wird, hat die Industrie das OCS Europe-Zertifizierungssystem entwickelt. Damit soll die Einhaltung der Anforderungen an die Vermeidung von Pelletverlusten in der gesamten Kunststofflieferkette durch die Unternehmen kontrolliert und dokumentiert werden.
 
Quellen:

  • www.eur-lex.europa.eu, document 52023PC0645
  • www.opcleansweep.eu
  • Foto: © Christian Lue / Unsplash (Symbolbild)

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