EU-Kommission: Entwurf zur Beschränkung von Mikroplastik
Die EU-Kommission bereitet im Auftrag des Europäischen Parlaments im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie und des EU-Aktionsplans „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ ein Verbot für absichtlich zugesetztes Mikroplastik vor. Solche Polymere werden zum Beispiel in Form kleiner Kügelchen mit abrasiver Wirkung Kosmetik- und Reinigungsprodukten zugesetzt und kommen unter anderem auch in Farben, Lacken oder Kunstrasen-Füllungen vor.
Zur Beschränkung von Mikroplastik hat die EU-Kommission Ende August einen Legislativvorschlag für die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Er enthält an einigen Stellen Änderungen am ursprünglichen Entwurf der europäischen Chemikalienagentur ECHA und sieht unter anderem eine andere Größenbeschränkung für bewusst zugesetzte Polymermikropartikel in Produkten vor.
Der Entwurf der EU-Kommission bezieht sich auf eine Beschränkung für das Inverkehrbringen synthetischer Polymermikropartikel als solche bzw. absichtlich zugesetzter Partikel. Betroffen sind laut Entwurf nur feste Polymerpartikel, kein Mikroplastik in flüssiger, halbfester und löslicher Form, weil dieses nach Einschätzung der EU-Experten nicht so lange in der Umwelt verbleibt und damit ein geringeres Risiko verbunden sei. Ausgenommen sind ebenfalls Mikropartikel aus einigen Sektoren wie zum Beispiel Arzneimittel oder EU-Düngeprodukte, deren Beschränkung im Rahmen anderer Richtlinien geregelt werden soll.
Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission Ausnahmen vom Verbot des Inverkehrbringens zum Beispiel für synthetische Polymermikropartikel vor, die an Industriestandorten verwendet werden, weil dort aus ihrer Sicht das Risiko von Freisetzungen durch Sicherheitsvorkehrungen der Industrie minimiert wird. Die nun im Legislativvorschlag vorgelegte Beschränkung umfasst Partikel kleiner als 5 Millimeter und faserartige Partikel kleiner als 15 Millimeter und soll die Mikroplastik-Emissionen in die Umwelt in einem Zeitraum von 20 Jahren um geschätzte 500.000 Tonnen reduzieren. Nach Auffassung der Kommission stellen auch winzige synthetische Polymermikropartikel unter 0,1 Mikrometer, also kleiner als 0,1 tausendstel Millimeter, ein hohes Risiko für die Umwelt dar, die Identifizierung und Quantifizierung solcher oder noch kleinerer Partikel sei aber mit den derzeit verfügbaren Analysemethoden nicht möglich. Für die EU-weite Umsetzung der vorgeschlagenen Beschränkung empfiehlt die EU-Kommission, die untere Größenklasse für synthetische Polymermikropartikel und bewusst zugesetztes Mikroplastik in Produkten auf 0,1 Mikrometer festzulegen. Um zu vermeiden, dass die bisher in Produkten eingesetzten Mikropolymere durch noch kleinere Polymerpartikel ersetzt werden, hatte die ECHA ursprünglich eine untere Größenbeschränkung im Bereich von Millionstel Millimetern vorgeschlagen.
Laut Entwurf der EU-Kommission sollen Unternehmen zudem verpflichtet werden, auf dem Etikett, auf der Verpackung, im Sicherheitsdatenblatt oder auf der Packungsbeilage anzugeben, wenn ein Produkt synthetische Polymermikropartikel enthält. Für ausgewählte Produktgruppen schlägt die Kommission spezifische Übergangsfristen und Ausnahmen vor, um den betroffenen Branchen ausreichend Zeit zu geben, der Beschränkung nachzukommen und zum Einsatz geeigneter Alternativen, wie z. B. abbaubare Polymere, überzugehen. Den Unternehmen werden – je nach Produkt – Übergangsfristen von vier bis zwölf Jahren eingeräumt.
Der Zeitplan der EU-Kommission für die vorgeschlagene Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik sieht im nächsten Schritt die Diskussion und Abstimmung mit den Vertretern der Mitgliedstaaten vor. Bevor die Beschränkung angenommen werden kann, muss sie vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft werden.
Quellen:
- Entwurf der EU-Kommission zur Beschränkung von Mikroplastik (30.8.2022)
- europa.eu/de/hot-topics/microplastics
- Foto: unsplash.com, Sören Funke