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ZSVR veröffentlicht neuen Mindeststandard

Seit dem 1. September 2024 gilt ein neuer Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
 

Am 29. August 2024 veröffentlichte die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmte aktualisierte Fassung „Mindeststandard recyclinggerechtes Design – Ausgabe 2024“. Die mittlerweile sechste Ausgabe des Mindeststandards soll Unternehmen nicht nur dabei helfen, die nationalen Recyclinginfrastrukturen zu optimieren und die Verwertungsmengen zu steigern. Sie soll auch dabei unterstützen, sich auf die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der ZSVR. Der aktualisierte Mindeststandard sorge für mehr Klarheit und Präzision. Er stelle klar, dass getrennt anfallende Verpackungsbestandteile separat bewertet werden müssen. Damit könnten Unternehmen die Recyclingfähigkeit einer Verpackung, die aus verschiedenen Komponenten besteht, noch differenzierter bestimmen. Dies entspreche zudem den geplanten Regelungen der PPWR. In den neuen Mindeststandard eingeflossen seien auch die Ergebnisse der aktuellen Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA) zur „Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen“. Zur Weiterentwicklung des Mindeststandards untersuche das Amt damit jährlich, wie wahrscheinlich es ist, dass eine korrekt entsorgte Verpackung entsprechend sortiert und hochwertig recycelt wird. Die Betrachtung in den Jahren 2022/2023 komme zu dem Ergebnis, dass Kapazitäten für bislang nicht verwertbare Verpackungsmaterialien (sogenannte Rejekte) aus dem Recycling von Flüssigkeitskartons (FKN) sich gegenüber dem Mindeststandard 2023 deutlich zugenommen hätten. In Sortier- und Recyclinganlagen seien der Untersuchung zufolge deutlich mehr Kunststoff- und Aluminiumanteile hochwertig werkstofflich recycelt worden. Zudem gelinge es Sortieranlagen für Leichtstoffverpackungen (LVP) zunehmend, auch kleinformatige flexible PE-Folien zu sortieren und für das Recycling bereitzustellen. Daraus sei für den Mindeststandard 2024 gefolgt, dass der bisher verpflichtende Einzelnachweis für Kunststoff- und Aluminiumanteile in FKN künftig nur noch als empfehlenswert gelistet werde. Zudem habe der Expertenkreis der ZSVR auf die verbesserten Ergebnisse in den LVP-Sortieranlagen reagiert und das Größenkriterium als Voraussetzung eines hochwertigen Recyclings für flexible Kunststofffolien gestrichen.
 
Quellen:

  • PM ZSVR (29.8.2024)
  • Foto: © Alana Harris, unsplash.com (Symbolbild)

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