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ZSVR veröffentlicht neuen Mindeststandard zur Recyclingfähigkeit

Porträt Gunda Rachut

Die neuen Kriterien zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen sollen eine noch eindeutigere Bewertungsgrundlage schaffen.
 
Vor dem Hintergrund der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) gewinnt die Recyclingfähigkeit von Verpackungen weiter an Bedeutung. Ende August 2026 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) die neue Ausgabe des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlicht. Die Bestimmung der Recyclingfähigkeit soll damit weiter vereinfacht werden, teilt die ZSVR mit. Die Berechnung komme mit wenigen Angaben aus, bewerte alle Materialien nach denselben Regeln und ergebe einen Prozentwert, der ausweise, welcher Gewichtsanteil einer Verpackung im Recycling abzüglich gestaltungsbedingter Verluste als Wertstoff herauskomme. Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, erklärt dazu: „Sortier- und Recyclinganlagen können nur zurückgewinnen, was die Verpackung freigibt. Deshalb rechnet der Mindeststandard nur an, was im Recycling tatsächlich ankommt.“ Wer heute mit dem Mindeststandard bemesse, wisse dann auch bereits, wo seine Verpackung im Hinblick auf die europäische Vorgabe stehe, wonach ab 2030 nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden dürften, die zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig seien. Verpackungen, die nach dem Mindeststandard eine hohe Recyclingfähigkeit erreichten, seien also gut gerüstet für die künftigen europäischen Anforderungen, so die ZSVR.
 
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