Zentrale Stelle legt neuen Mindeststandard vor
Mit der Ausgabe 2025 des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen soll die Bewertung der Recyclingfähigkeit weiter vereinfacht werden.
Der Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen wird von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) jährlich in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und einem Expertenkreis aktualisiert. Für den am 29. August veröffentlichten Mindeststandard 2025 hat die ZSVR eigenen Angaben zufolge den Expertenkreis um mittelständische Unternehmen, zusätzliche Systembetreiber sowie Vertreter des Forums Rezyklat erweitert. Durch diese interdisziplinäre Zusammensetzung soll ein hohes Maß an Praxisnähe, technischer Expertise und ein breites fachliches Fundament gewährleistet werden. Laut ZSVR wurde der neue Mindeststandard zudem strukturell grundlegend überarbeitet. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen einfacher zu bewerten und notwendige Umstellungen frühzeitig einzuleiten, heißt es in einer Mitteilung. Der Mindeststandard 2025 sei zudem deutlich stärker an der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ausgerichtet, unterscheide sich optisch und strukturell deutlich von den Vorgängerversionen. So würden etwa die Verpackungskategorien gemäß der PPWR-Systematik in den Vordergrund gerückt – geordnet nach dem vorherrschenden Material des hauptsächlichen Verpackungsbestandteils. Die technischen Grundlagen des Standards bleiben laut ZVSR weitgehend unverändert, ebenso die Methodik zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit. Neu sei die Darstellung der einzelnen Prüfschritte sowie eine Formel zur Berechnung der Recyclingfähigkeit.
Weitere Information: Externer Link zur Webseite der ZSVR mit Möglichkeit des Downloads von Mindeststandard 2025 und Begleitmaterial
Quellen:
- Pressemitteilung ZSVR (29.8.2025)
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