Verzögerung bei der EU-Verpackungsverordnung
EU-Abgeordnete haben Schwierigkeiten, eine Einigung über die Regelungen zur Abfallvermeidung und -reduzierung zu erzielen.
Laut einem Bericht von Euractiv, der sich auf Aussagen mehrerer Abgeordneter stützt, verzögert sich die Überarbeitung der EU-Verpackungsvorschriften. Die Komplexität der Rechtsvorschriften verlangsame die Arbeit an der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die für mehr Nachhaltigkeit sorgen und Abfälle reduzieren soll. Der im November letzten Jahres vorgelegte Verordnungsentwurf sieht höhere Zielvorgaben für Recycling und Wiederverwendung vor. Die Verhandlungen kämen nur sehr langsam voran, was angesichts der unterschiedlichen Positionen der Fraktionen, der oft sehr technischen Aspekte des Vorschlags und der schieren Menge an Artikeln verständlich sei, habe die Europaabgeordnete Delara Burkhardt (Sozialdemokratische Fraktion) gegenüber Euractiv erklärt. Es sei daher unwahrscheinlich, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitplan eingehalten werden könne. Das Europäische Parlament strebe aber weiterhin an, im Herbst fertig zu sein. Die Verabschiedung sei jedoch erst einmal verschoben worden, da das Dossier komplex sei und zahlreiche Interessen auf dem Spiel stünden, habe auch der Verhandlungsführer der christdemokratischen EVP, Massimiliano Salini, bestätigt. Die umstrittensten Themen seien laut Burkhardt die Abfallvermeidung und -reduzierung. Insbesondere die Wiederverwendung, das Verbot bestimmter Einwegverpackungsformate und generell die Abkehr vom derzeitigen Wegwerfmodell bei Einwegverpackungen seien immer noch stark umstritten. Gleiches gelte laut Salini für die Definition von recycelten Verpackungen, die Anforderungen an den recycelten Anteil von Kunststoffverpackungen und die Definition von kompostierbaren Verpackungen. Die Berichterstatterin des Parlaments, die belgische Renew-Abgeordnete Frédérique Ries, habe versucht, einige der Fragen in einer Reihe von Änderungsentwürfen zum Text zu klären. Diese beinhalteten etwa die Streichung des Begriffs „Wiederbefüllen“ aus den Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Wiederbefüllen. Gleichzeitig seien in dem Entwurf die Wiederverwendungsziele für Verpackungen alkoholfreier Getränke erhöht sowie sämtliche Wiederverwendungsziele für To-Go-Verpackungen, einschließlich solcher für kalte und heiße Getränke, gestrichen worden. Erwartet werde, dass sich das Parlament bis Ende des Jahres auf seine Verhandlungsposition einigt und dann zügig zu einer endgültigen Einigung mit den EU-Staaten kommen wird, damit die Verordnung noch vor den Europawahlen im Juni 2024 abgesegnet werden kann.
Quellen:
- euractiv.de (26.9.2023)
- Foto: Pixelio, Siepmann