Verordnung zum Einwegfonds veröffentlicht
Die Bundesregierung hat die Verordnung über die Abgabensätze und das Punktesystem für den Einwegkunststofffonds vorgelegt.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) trat im Mai 2023 in Kraft und sieht vor, dass Hersteller von Kunststoffprodukten für den einmaligen Gebrauch wie Getränkebecher, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Luftballons oder Tabakfilter ab dem 1. Januar 2024 eine Abgabe zu entrichten haben. Das Gesetz wurde geschaffen, um eine Vorgabe der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe umzusetzen. Hauptziel dieser Richtlinie ist die Reduzierung von achtlos weggeworfenen Kunststoffabfällen. Durch die neue Regelung des EWKFondsG sollen die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der Abfallentsorgung und der Reinigung öffentlicher Flächen beteiligt werden. Mit der nun vorgeschlagenen Verordnung werden die Abgabesätze für die Hersteller betroffener Einwegkunststoffprodukte sowie das Punktesystem, nach welchem die Fondsmittel an die Kommunen fließen sollen, festgelegt. Demnach sollen für Einweg-Lebensmittelverpackungen Gebühren in Höhe von 0,18 Euro pro Kilogramm, für Getränkebecher 1,24 Euro je Stück, für Sack- und Folienverpackungen 0,88 Euro pro Kilogramm, für leichte Tragetaschen 3,80 Euro pro Kilogramm, für Ballons 4,34 Euro pro Kilogramm und für Tabakerzeugnisse mit Filter 8,97 Euro pro Kilogramm fällig werden. Ab dem Jahr 2025 sollen die Fondsmittel als Ausgleich für die anfallenden Entsorgungskosten an die Kommunen weitergeleitet werden. Der Verordnungsentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Weitere Information: zum Download des Verordnungsentwurfs
Quellen:
- umweltwirtschaft.com (29.8.2023)
- Foto: © Rike / Pixelio