Das UBA will untersuchen lassen, wie sich das Recycling von Verpackungsabfällen fördern lässt, berichtet Euwid.
Mit dem Forschungsprojekt soll auch die Frage beantwortet werden, ob die aktuellen Verwertungs- und Recyclingquoten angepasst werden müssen. Um die Wirksamkeit der Quoten im Sinne einer hochwertigen Kreislaufführung von Materialien zu gewährleisten, wurde im Verpackungsgesetz festgelegt, dass die Verwertungsergebnisse innerhalb von drei Jahren nach dem 1. Januar 2022 zu überprüfen sind. Auf Grundlage der Prüfung soll entschieden werden, ob die materialspezifischen Quoten wie zum Beispiel für PET-Flaschen sowie die Gesamtrecyclingquote für Leichtverpackungen (LVP) von 50 Prozent angemessen sind oder weiter erhöht werden sollten. Zusätzlich soll das Projekt untersuchen, wie die Verwertungsquoten grundsätzlich weiterentwickelt und das Verpackungsgesetz novelliert werden könnten. Die Untersuchung soll zudem Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen in den Blick nehmen, für die es bislang keine Quotenvorgaben gibt, und aufzeigen, welche Optimierungspotenziale und Hemmnisse es bei diesen Verpackungen gibt. Betrachtet werden sollen also vor allem Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht in privaten Haushalten, sondern bei gewerblichen Stellen vor allem im Großgewerbe und in der Industrie anfallen.