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UBA richtet Plattform für Einwegfonds ein

Zur Umsetzung des Gesetzes richtet das Umweltbundesamt (UBA) eine digitale Plattform namens Divid ein.

 

Hersteller müssen künftig für die im öffentlichen Raum achtlos entsorgten Einwegprodukte aus Kunststoff in den Einwegkunststofffonds, der beim UBA angesiedelt ist, einzahlen. Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung eine Sonderabgabe je nach Produktart und Masse für zum Beispiel Getränkebecher, Plastiktüten, Essensverpackungen, aber auch Tabakfilter oder Luftballons vorsieht. Die Abgabe soll über eine digitale Plattform verwaltet werden, in der sich ab dem 1. Januar 2024 Inverkehrbringer wie anspruchsberechtigte Städte oder Gemeinden registrieren müssen. Ab 2025 soll dann das UBA die Höhe der Abgabe sowie die Höhe der Auszahlungen an die Kommunen festlegen. Das Geld aus dem Fonds erhalten die Anspruchsberechtigten für die Reinigung öffentlicher Flächen wie Straßen und Parks. UBA-Präsident Dirk Messner erklärte: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten.“ Unterstützt werden soll das UBA von einer noch einzurichtenden Kommission, die sich laut Gesetz aus Vertretern der Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände zusammensetzen soll. Die Behörde ist den Angaben zufolge auch zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.
 

Quellen:

  • UBA (19.5.2023)
  • Kunststoff Information (31.5.2023)
  • Foto: unsplash.com (agenlaku, idonesia)

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