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UBA-Leitfaden für Exporte von Kunststoffabfällen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Umsetzungshilfe für Unternehmen veröffentlicht, die bei der Auslegung rechtsunsicherer Begriffe helfen soll.

 

Die 56-seitige Publikation beschreibt laut UBA im Detail die Kunststoffabfallqualitäten, die exportiert werden dürfen, skizziert das Prozedere von der Sammlung über die Klassifizierung bis hin zur Ausfuhr und nennt Anlaufstellen, bei denen sich Unternehmen praktische Hilfen holen können. Für Kunststoffabfälle waren neue Einträge verabschiedet worden, um die Kontrollen und Überwachungen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen zu verbessern. Damit soll illegalen Abfalltransporten entgegengewirkt werden, erklärt das UBA zu der Veröffentlichung. Die strengeren Anforderungen wurden zum 1. Januar 2021 in der Abfallverbringungsverordnung (VVA) eingearbeitet. Die neuen Einträge definieren, welche Kunststoffabfälle als freie Handelsware verbracht werden können und welche notifizierungspflichtig sind. Sie umfassen laut UBA auch Vorgaben an die Reinheit der Kunststoffabfälle, enthielten aber unbestimmte Rechtsbegriffe wie „nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen“, die einer Auslegung durch die implementierenden Staaten und Staatengemeinschaften bedürften. Daher sei eine Konkretisierung im Hinblick auf die qualitativen Ansprüche an die Kunststoffabfälle erforderlich. Es müssten, erklärt das UBA, eindeutige Grenzwerte definiert werden, aus denen ersichtlich werde, ob die Abfälle diesen Anforderungen genügen oder doch einer Notifizierungspflicht unterstehen. Der nun vorgelegte Bericht soll einen allgemeinen Überblick über den Stoffstrom der Kunststoffabfälle, potentielle Definitions- und Spezifikationsgrundlagen und über den aktuellen Umgang bei Kontrollen sowie bei Sortier- und Verwertungsanlagen geben. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse von Workshops und Interviews mit Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft und Behörden beispielhaft zeigen, wie die neuen Kunststoffeinträge der VVA umgesetzt und in der Praxis angewendet werden können. Zusammen mit der Umsetzungshilfe hat das UBA auch eine FAQ-Liste zur grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen veröffentlicht.
 

Weitere Informationen: zum Download der UBA-Umsetzungshilfe, zum Download der FAQ-Liste
 

Quellen:

  • UBA (3.2.2023)
  • Foto: Pixabay

 

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