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UBA: aktualisierter Beschaffungsleitfaden für Produkte aus Rezyklaten

Ausschnitt vom Titelblatt des UBA Leitfadens für die öffentliche Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoff 2026

Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung für Produkte aus Recyclingkunststoffen wurde laut Umweltbundesamt (UBA) umfassend aktualisiert.
 
Ziel der 28-seitigen Publikation ist es laut UBA, öffentliche Auftraggeber dabei zu unterstützen, durch den Einkauf von Produkten, die Post-Consumer-Rezyklate enthalten, die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Der Beschaffungsleitfaden für Produkte aus Recyclingkunststoffen enthält den Angaben zufolge die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Grundlage für diese Kriterien ist laut UBA das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a), Ausgabe Januar 2024. Der Leitfaden gilt den Angaben nach für Produkte, die zu mehr als 90 Gewichtsprozent aus Kunststoff bestehen, wovon mindestens 80 Gewichtsprozent aus Post-Consumer-Rezyklat (PCR) stammen sollen. Er legt einen besonderen Fokus auf Anforderungen zur Kontrolle möglicher Schadstoffe, die aus Abfallströmen in die Rezyklate gelangen könnten. Bestimmte Kunststoffströme, die mit Umwelt- oder Gesundheitsrisiken einhergehen könnten, werden in dem Leitfaden ausgeschlossen. So sollte etwa bei der Ausschreibung für Folienprodukte wie Mülltüten, Tragetaschen, Abdeckfolien und -planen das verwendete PCR-Material zur Herstellung der Produkte laut Leitfaden im Recyclingprozess einen Waschprozess durchlaufen haben. Grundsätzlich empfiehlt das UBA den Einkauf von Kunststoffprodukten, deren Rezyklatanteile aus dem werkstofflichen Recycling stammen. Erzeugnisse, die chemisch recyceltes Material enthalten, sollen laut UBA nicht eingekauft werden. Eine Begründung nennt die Behörde dazu nicht.

 
Quellen:

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