Die Stadt erhebt weiter die kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Geschirr und -besteck, die sie zum 1. Januar 2022 eingeführt hatte.
Seither müssen die Tübinger im Stadtgebiet pro Mitnahme-Mahlzeit oder -Getränk bis zu 1,50 Euro extra zahlen, wenn sie sich dafür eine Einmalverpackung geben lassen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte diese kommunale Steuer vor einigen Wochen auf die Klage einer McDonald’s Franchise-Nehmerin hin als unzulässig erklärt mit der Begründung, Abfallrecht sei Bundessache und eine Verpackungssteuer könne nicht lokal erhoben werden. Da die Stadt Tübingen Berufung eingelegt hat, ist das Urteil des VGH Mannheim nicht rechtskräftig. Nun hat der Tübinger Gemeinderat beschlossen, die Verpackungssteuer weiter zu erheben, aber bis zur Entscheidung über die Revision beim Bundesverwaltungsgericht die Steuer für die Betriebe noch nicht festzusetzen bzw. einzuziehen. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer möchte bei den Menschen ein Umdenken erreichen, so dass weniger Müll entstehe, sagt er. Er ziehe nach einem halben Jahr eine positive Bilanz. Es gebe deutlich weniger Müll und auch die meisten Betriebe seien zufrieden. Lob für das Tübinger Modell kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die die Fortführung der Steuer als „wirksames Mittel gegen die Müllflut“ begrüßt.