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Regierung will Sammlung von Elektroaltgeräten verbessern

Sammlung zahlreicher ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte

Gestern beriet der Bundestag über einen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Mit der Gesetzesnovelle soll die im März 2024 beschlossene Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte umgesetzt werden. Ziel ist es, die Sammelmengen zu steigern. Außerdem sollen die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien reduziert werden. Kommunale Wertstoffhöfe sammeln nach Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten. Sie sollen konkretere Vorgaben vor allem zur Einsortierung von Geräten mit fest verbauten Batterien bekommen, so dass diese bei der Entnahme und der Erfassung weniger beschädigt werden. Darüber hinaus sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte künftig häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Sammelstellen in Geschäften hierfür einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Ein Symbol, das am Regal im stationären Handel oder beim Online-Kauf auf der Website sichtbar ist, soll Verbraucher auch direkt beim Erwerb eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, heißt es im Entwurf. Auch zu E-Zigaretten sind neue Regeln vorgesehen: Damit diese künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, soll die Entsorgung vereinfacht werden. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden.

 
Weitere Information: Externer Link zum Download des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
 

Quellen:

  • Pressemitteilungen Bundestag (9.9.2025, 11.9.2025)
  • Foto: KI-genriertes Symbolbild (MS Designer)

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