Reform des Verpackungsgesetzes erst in neuer Legislatur

Auch die geplante Öko-Modulierung der Beteiligungsentgelte für Verpackungen verzögert sich, meldet Euwid.
Aufgrund der verkürzten Legislatur konnte die geplante Änderung des § 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) nicht mehr umgesetzt werden. Das hat die Bundesregierung nach Informationen von Euwid in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der CDU/CSU bestätigt. Die Reformarbeiten sollen aber in der Amtsperiode der sich noch neu konstituierenden Bundesregierung fortgesetzt werden. Die noch amtierende Bundesregierung verweist laut Euwid auf die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die Anfang Februar endgültig verabschiedet wurde und ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Darin sind eine verpflichtende ökologische Staffelung der Herstellerabgaben sowie neue Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen vorgesehen. Die zukünftige nationale Gesetzgebung muss diese Vorgaben berücksichtigen. Als ein zentrales Element der nationalen Reform war die Einführung eines Verpackungsfonds geplant, dessen Einnahmen für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft verwendet werden sollten. Welche konkreten Maßnahmen aus diesem Fonds finanziert werden sollen und wie hoch die einheitlich festgesetzte, ökomodulierte Vergütung für Verpackungshersteller sein soll, geht laut Euwid aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Des Weiteren sei die Einführung einer Plastiksteuer ab 2025, wie sie im Koalitionsvertrag enthalten war, aufgrund der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr Thema gewesen. Nach Ansicht der Bundesregierung hänge die ökologische Lenkungswirkung einer solchen Regelung von der konkreten Ausgestaltung der Abgabe ab. Auch das Vorhaben der Bundesregierung zur Einführung eines Recyclinglabels befinde sich in der Schwebe.
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 9/2025 (25.2.2025)
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