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Verband pro-K bietet Muster für Konformitätserklärung

Die Vorlage soll Unternehmen dabei unterstützen, Dokumentations- und Nachweispflichten gemäß PPWR rechtssicher und praxisnah umzusetzen.


Die Mustervorlage, die der pro-K Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme gemeinsam mit der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme veröffentlicht hat, richte sich an Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer von Mehrweg- und Transportverpackungen aus Kunststoff, teilt pro-K mit. Sie soll die Vorbereitung auf die neuen Vorgaben erleichtern und berücksichtige insbesondere die zukünftigen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit, Stoffbeschränkungen und technische Dokumentation. Die Muster-Konformitätserklärung soll im Rahmen der Verbandsarbeit kontinuierlich fachlich begleitet und an regulatorische Entwicklungen angepasst werden, heißt es weiter. Zur Abgabe einer Konformitätserklärung sind die Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer von Mehrweg- und Transportverpackungen aus Kunststoff gemäß EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab dem 12. August 2026 verpflichtet. Da zahlreiche konkrete Anforderungen erst im Rahmen der europäischen Sekundärgesetzgebung festgelegt werden, gebe es aus Sicht der Branche aktuell erheblichen Handlungsbedarf. So fehlten unter anderem noch Definitionen von Post-Consumer-Rezyklaten, die Berechnung von Rezyklateinsatzquoten, Nachweise zur Recyclingfähigkeit sowie Regelungen zu Umläufen.
 
Wie Jürgen Schultz, Sprecher der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme im pro-K, erklärt, erfüllten die bestehenden Systeme die zentralen Ziele der PPWR bereits heute: hohe Umlaufzahlen, lange Lebensdauer, geschlossene Stoffkreisläufe und eine signifikante Vermeidung von Verpackungsabfällen. „Jetzt braucht es schnell klare und praktikable Vorgaben durch die europäische Sekundärgesetzgebung. Unternehmen benötigen Planungssicherheit statt Regulierungschaos“, betont Schultz. So fordert die Branche von der Bundesregierung und den EU-Institutionen verhältnismäßige Vorgaben für Konformitätsbewertung, Nachweispflichten und Kennzeichnung, damit bewährte Mehrweg- und Kreislaufsysteme gestärkt und nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet würden.
 
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