PPWR: keine Verschiebung der Pflichten auf 2027
Die EU-Kommission will beim vorgesehenen Starttermin im August 2026 bleiben.
Laut Euwid hat Umweltkommissarin Jessika Roswall in einem Schreiben an einen Verband betroffener Kreise und an Mitglieder des deutschen Bundestags erklärt, dass die neuen Verpflichtungen aus der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packing waste Regulation, PPWR) wie geplant ab dem 12. August 2026 gelten sollen. Mit der Umsetzung der PPWR sei bereits begonnen worden, und die Kommission stimme sich mit den Beteiligten ab, um eine fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten, so Roswall. Allerdings habe Roswall laut Euwid statt einer Fristverlängerung eine pragmatische Lösung in Aussicht gestellt, wofür ihre Dienststellen Möglichkeiten innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens prüften, heißt es. Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem im Jahr 2026 nationale Spielräume für Korrekturmechanismen erhalten. Damit könne Übergangsproblemen durch den Wechsel der Verantwortlichkeiten zwischen verpflichteten Herstellern begegnet werden. Ziel sei ein kohärentes Vorgehen in allen Mitgliedstaaten.
Roswall reagiert laut Euwid mit dem Schreiben auf den Appell von 17 Branchen- und Wirtschaftsverbänden, darunter BDE, bvse, IK, HDE, BVE, GKV, Markenverband und Milchindustrie-Verband, die sich am 7. Juli in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt hatten. Darin hatten sie vor gravierenden Risiken durch das Inkrafttreten der neuen Pflichten mitten im laufenden Geschäftsjahr gewarnt. So bestehe laut den Verbänden die Gefahr eines Systembruchs durch doppelte Verträge, parallele Datenmeldungen und unklare Finanzflüsse. Dies könne zu Finanzierungslücken, Störungen kommunaler Leistungen und einer Destabilisierung der EPR-Strukturen führen. Die Verbände hatten daher eine Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung auf den 1. Januar 2027 gefordert.
Quellen:
- euwid-recycling.de (14.10.2025)
- Foto: © EU-Kommission - Audiovisueller Dienst