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Osnabrück beschließt kommunale Verpackungssteuer

Der Stadtrat hat laut Euwid die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einweg-To-go-Verpackungen ab dem 1. November 2027 beschlossen.


Damit will die Stadt Osnabrück das Aufkommen an Einwegverpackungen reduzieren und den Einsatz von Mehrwegsystemen fördern. Osnabrück ist die fünfte deutsche Stadt, die eine entsprechende Abgabe erhebt. Tübingen, Konstanz, Freiburg und Potsdam hatten eine Verpackungssteuer bereits früher eingeführt. Bei den Wirtschaftsverbänden der Region ist die Entscheidung laut Euwid auf deutliche Kritik gestoßen. Die Handwerkskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warne gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft sowie Bäcker-, Konditoren- und Fleischerinnungen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand insbesondere für kleinere Lebensmittelhandwerksbetriebe. Die Entscheidung des Rates, die Einführung der Verpackungssteuer auf den 1. November 2027 zu verschieben, hatte die Kammer angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen zunächst als ein wichtiges Signal für die Osnabrücker Unternehmen gewertet. Dennoch sei aus Sicht der Wirtschaft ein vollständiger Verzicht auf die Steuer die bessere Lösung gewesen. Denn sie bedeute zusätzliche Bürokratie, höhere Kosten und Wettbewerbsnachteile für viele Betriebe vor Ort, ohne das eigentliche Problem der Verschmutzung der Innenstadt wirksam zu lösen. Zudem erwarte die Kammer höhere Preise für Produkte des täglichen Bedarfs in Folge der Steuer. Stattdessen plädiere die Handwerkskammer für das Konzept „MehrwegPlus“, ein stadtweites Rabattsystem, das den Einsatz von Mehrwegbechern und Mehrwegschalen fördern soll, ohne zusätzliche Steuer- und Dokumentationspflichten für Betriebe und Verwaltung zu schaffen.
 
Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 28/2026 (7.7.2026)
  • Foto: © Agenlaku Indonesia / Unsplash (Symbolbild)

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