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NRW-Landtag befasst sich mit chemischem Kunststoffrecycling

Auf Antrag der FDP stand im Landtag das chemische Recycling von Kunststoffabfällen zur Diskussion, meldet Euwid.

 

Die FDP werbe, wie der Fachdienst berichtet, im Wesentlichen dafür, dass chemische Verfahren, die das werkstoffliche Recycling nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen, bald auf Recyclingquoten wie etwa im Verpackungsgesetz, angerechnet werden können. Denn allein auf den Ausbau des werkstofflichen Recyclings zu setzen, werde nicht ausreichen, um die Zielvorgaben der Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Aus Sicht der FDP wäre es kontraproduktiv, diese Technologie regulatorisch kleinzuhalten. Die Partei fordere ein klares Bekenntnis zum chemischen Recycling, das für Nordrhein-Westfalen enormes Potenzial berge. Zudem schlagen die Liberalen den Bau von Demonstrationsanlagen für Forschung und Entwicklung vor. Für die industrielle Umsetzung der chemischen Verfahren seien Milliardeninvestitionen seitens der Chemieindustrie angekündigt. Auch gebe es bereits Planungen für Großanlagen in NRW, wie etwa für eine Pyrolyseanlage des Mineralölkonzerns BP am Standort Gelsenkirchen-Scholven. Kritiker, so auch der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, bemängelten, das chemische Recycling sei zu energieintensiv, ökologisch ineffizient und die Verfahren anfällig für Additive und Fremdmaterialien. Um das werkstoffliche Recycling von LVP-Kunststoffen abzusichern, befürworte der Verband in einer Stellungnahme Quoten für das chemische Recycling in der Altfahrzeugverordnung, im ElektroG und in der Gewerbeabfallverordnung zu verankern – nicht aber im Verpackungsgesetz. Dagegen verweist der Verband der Chemischen Industrie (VCI) darauf, dass die Bundesregierung die Anerkennung des chemischen Recyclings im Verpackungsgesetz im Koalitionsvertrag angekündigt habe und drängt auf eine baldige Umsetzung. Denn nur mit diesen zusätzlichen Verfahren ließen sich die ambitionierten Recyclingziele erreichen, so der VCI.

 

Quellen:

  • euwid-recycling.de (17.1.2023)
  • Foto: © Dieter Schütz, pixelio.de

 

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