Normungsgrundlage für recyclinggerechtes Design von Kunststoffverpackungen veröffentlicht
Teil 1 der EN 18120 wird seit dem 15. April bei der belgischen Normungsorganisation NBN als aktive Norm geführt, berichtet Euwid.
Damit liegt laut Euwid der europäische Grundlagenteil für die technische Bewertung der Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen vor. Auch bei mehreren nationalen Normungsinstituten soll die Reihe, für die der Normungsausschuss CEN/TC 261 „Packaging“ zuständig ist, inzwischen im Veröffentlichungs- oder Katalogstand sichtbar sein. In einer für die EN 18120-1 auf der NBN-Seite veröffentlichten Zusammenfassung heißt es, die Norm liefere sowohl Rahmen als auch Prinzipien für die Gestaltung von Dokumenten zum Design for Recycling, um den Grad, inwiefern Merkmale von Kunststoffverpackungen mit anwendbaren Sammel-, Sortier- und Recyclingprozessen vereinbar sind, zu bewerten. Das Dokument umfasse alle Verpackungen inklusive separater Komponenten, die überwiegend aus Kunststoff bestehen. Es ziele darauf ab, einen einheitlichen Ansatz für die Richtlinien und Protokolle für jedes Polymer und jedes Format bereitzustellen. Euwid weist darauf hin, dass die Normungsreihe EN 18120 eng mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verknüpft ist. Die von den europäischen Normungsorganisationen entwickelten Standards sollen laut Euwid in den Design-for-Recycling-Kriterien der Verordnung, zu denen die EU-Kommission bis Anfang 2028 delegierte Rechtsakte angekündigt hat, berücksichtigt werden.
Nach Angaben der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, die Euwid zitiert, werden mit der nun veröffentlichten Normenreihe wesentliche Kunststoffkategorien abgedeckt und bereits detaillierte Protokolle für verschiedene starre und flexible Verpackungsarten geliefert. Laut eines Kommentars von IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann bei LinkedIn definiert die im April 2026 veröffentlichte Norm Design-for-Recycling-Kriterien für PET-Flaschen, andere formstabile PET-Verpackungen, flexible und starre Verpackungen aus Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) sowie für Verpackungen aus Polystyrol (PS), expandiertem Polystyrol (EPS) und geschäumtem Polystyrol (XPS) gemäß Tabelle 1 des Anhangs II der PPWR in den Kategorien 7 und 8 sowie 10 bis 16. Engelmann weist darüber hinaus darauf hin, dass bereits eine unverzügliche Überarbeitung der Norm geplant sei, „um die Standards mit dem Format der parallel für die übrigen Kategorien entwickelten Standards in Einklang zu bringen“.
Quellen:
- euwid-recycling.de, LinkedIn Post Martin Engelmann (23.4.2026)
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