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Neuer Mindeststandard für recyclinggerechtes Design

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einen Entwurf zur Aktualisierung des Mindeststandards für recyclinggerechtes Verpackungsdesigns vorgelegt.

 

Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen wird inhaltlich jedes Jahr in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) gemäß Paragraf 21 VerpackG fortentwickelt. Hintergrund der Überprüfung ist, dass Verpackungen recyclinggerechter und umweltfreundlicher werden sollen, um die im Verpackungsgesetz definierten Recyclingquoten zu erfüllen. Die dualen Systeme sind verpflichtet, gemäß des Mindeststandards finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu setzen. Die nun laut dem aktuellen Entwurf geplanten Änderungen betreffen unter anderem flexible Verpackungen aus Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP), die kleiner als DIN A4 sind, sowie großformatige Folien (> DIN A4) aus PP. Diese werden im Entwurf als „nicht recyclingfähig“ eingestuft, ebenso wie bestimmte formstabile Monolayer-Verpackungen aus PET, Verpackungen aus formstabilem und expandiertem Polystyrol (PS) sowie faserbasierte Verbundverpackungen. Per Einzelnachweis inklusive aller Mengenbelege können Inverkehrbringer der betroffenen Produkte nachweisen, dass die Verpackung einem „hochwertigen werkstofflichen Recycling“ zugeführt wird. Die Einzelnachweise können die dualen Systeme ausstellen. Die Vorlage für den neuen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen befindet sich noch bis zum 14. Juli in der Konsultationsphase. Inverkehrbringer und Verpackungshersteller können der Zentralen Stelle bis dahin ihre Einwände melden. Nach Abschluss der Konsultation und der darauffolgenden Überarbeitung soll die endgültige Fassung des Mindeststandards Ausgabe 2023 am 1. September 2023 veröffentlicht werden.
 

Quellen:

  • Kunststoff Information (7.7.2023)
  • Foto: © unsplash.com, Rebecca Bliklen

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