Korrekturen an PPWR über den EU-Umwelt-Omnibus
Eine Verbändeallianz drängt laut Euwid auf Änderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und Ausnahmen von Vorgaben für Industrieverpackungen im EU-Umwelt-Omnibus.
Deutsche Industrieverbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und aus der Kunststoffindustrie der GKV Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der VDMA sprechen sich in einem gemeinsamen Papier für Änderungen an der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) aus. Sie fordern, Industrie- und Gewerbeverpackungen im Rahmen des von der EU-Kommission angekündigten Umwelt-Omnibus von mehreren zentralen Vorgaben der Verordnung auszunehmen, um die Unternehmen, wie von der EU-Kommission mit dem Omnibus intendiert, in diesem Bereich von Bürokratie zu entlasten. Der EU-Umwelt-Omnibus biete die Gelegenheit, die PPWR praxistauglich zu machen.
Aus Sicht der Verbände sollte die Regulierung stärker auf Verpackungen im Konsumbereich ausgerichtet werden, zusätzliche bürokratische Belastungen für industrielle Lieferketten sollten vermieden werden. Insbesondere Wiederverwendungsvorgaben, Berichtspflichten für Mehrwegsysteme, Kennzeichnungsvorgaben zur Abfalltrennung sowie verschiedene finanzielle und technische Detailregelungen sollten nach Ansicht der Verbände nicht auf industrielle Verpackungsströme gelten. Denn, so die Argumentation, Industrie- und Gewerbeverpackungen unterschieden sich strukturell von Verpackungen für private Verbraucher. Sie würden überwiegend innerhalb von Produktions-, Logistik- und Handelsketten eingesetzt und häufig mehrfach genutzt. Besonders kritisch bewerten die Verbände die Wiederverwendungsvorgaben der Verordnung nach Artikel 29 PPWR. Auch die in Artikel 12 vorgesehene Kennzeichnung von Verpackungen mit Hinweisen zur Abfalltrennung für die korrekte Entsorgung von Verpackungsabfällen halten die Verbände bei industriellen und gewerblichen Verpackungen für nicht zielführend. Weitere Kritikpunkte betreffen unter anderem Berichtspflichten für wiederverwendbare Verpackungen nach Artikel 30 und Artikel 31 mit Vorgaben zur Dokumentation und Meldung von Daten.
Im Dezember 2025 hatte die Europäische Kommission das Omnibus-Paket mit Vorschlägen für Vereinfachungen und Bürokratieabbau im EU-Umweltrecht vorgestellt. Dazu nimmt sie jetzt acht Wochen lang bis zum 7. Mai 2026 Rückmeldungen entgegen.
Quellen:
- Euwid Recycling und Entsorgung 12/2026 (17.3.2026)
- Foto: © Christian Lue / Unsplash (Symbolbild)