IK zum neuen Mindeststandard der ZSVR
Die Ausgabe 2023 des Mindeststandards stuft Folien, in denen bestimmte Druckfarben zum Einsatz kommen, als nicht recyclingfähig ein.
Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im Zwischendruck hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im mittlerweile fünften „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nach §21 Verpackungsgesetz“ laut eines Berichts in Euwid als nicht recyclingfähig eingestuft. Auf diese Änderung weist die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen in einer Pressemitteilung hin. Die Druckfarben sollen laut neuem Mindeststandard den mechanischen Recyclingprozess beeinträchtigen und die Qualität von Rezyklaten mindern können. Darüber hinaus habe die ZSVR bereits angekündigt, die Einstufung im kommenden Jahr gegebenenfalls ausweiten zu wollen, so die IK. Von der aktuellen Änderung betroffen sind laut IK bislang ausschließlich Folien aus Polyethylen (PE) in einem Format größer als DIN A4. Sie beziehe sich nicht auf kleinere PE-Folien und PP-Folien. Auch der Direktdruck sei nicht betroffen. Die neue Einstufung habe auch keinen Einfluss auf die Vermarktungsfähigkeit der PE-Folien, betont der Verband der Hersteller von Kunststoffverpackungen. „Der Mindeststandard richtet sich ausschließlich an die Dualen Systeme. Er ist – anders als teilweise wahrgenommen – kein verbindlicher „Design for Recycling“-Leitfaden für die Wirtschaft“, erklärt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft bei der IK. Auch finanzielle Nachteile im Rahmen der Beteiligungsentgelte bei den Dualen Systemen seien derzeit nicht zu erwarten, was sich jedoch ändern könne, wenn die Bundesregierung die angekündigte Reform des Paragrafen 21 Verpackungsgesetz abschließe.
Die IK habe sich bei der jetzt beschlossenen Änderung ein transparenteres Vorgehen und die Berücksichtigung derzeit laufender Untersuchungen auf europäischer Ebene gewünscht. Der Verband empfiehlt für jede Fraktion im Mindeststandard eine Beschreibung der Anwendungsmärkte für die Sekundärrohstoffe und der limitierenden Qualitätsanforderungen. Für die Einstufung einzelner Komponenten als nicht recyclingfähig regt die IK an, Tests auf der Basis von Prüfprotokollen durchzuführen. Darüber hinaus hält es die IK für wichtig, die Empfehlungen des an die ZSVR angegliederten Expertenkreises der Wirtschaft öffentlich zu machen. Mit Blick auf die aktuelle Änderung schlägt die IK zudem eine Frühwarnfunktion oder Übergangszeiträume für Anpassungen im Mindeststandard vor. „Auch wenn die Änderungen keine rechtlichen Folgen mit sich bringen, müssen Unternehmen, die die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen nach dem Mindeststandard zum Ziel erklärt haben, quasi über Nacht eine Neubewertung vornehmen“, so Schmidt. Eine Umstellung auf andere Druckfarbensysteme sei mit technischen Herausforderungen und Investitionen verbunden.
Quellen:
- euwid-recycling.de (4.9.2023)
- PM IK (5.9.2023)
- Foto: © unsplash.com, Rebecca Bliklen