IK: Eckpunktepapier zur PPWR

Erneut spricht sich die IK laut Euwid für einheitliche, materialneutrale und vollzugsfähige Verpackungsregeln in der EU-Verpackungsverordnung aus.
Ihre Forderungen für die Ausgestaltung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) hat die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen nach einem Bericht des Fachdienstes in einem neuen Eckpunktepapier formuliert. Laut Zeitplan der EU-Kommission sollen die Verhandlungen über die PPWR am 4. März abgeschlossen werden, um eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor den Europawahlen zu ermöglichen. Hinsichtlich der teils heftig umstrittenen Regelungen, insbesondere zu Mehrwegquoten und Verpackungsverboten, ruft die IK in ihrem Eckpunktepapier dazu auf, die Hürden für einen Verhandlungserfolg zu überwinden, berichtet Euwid. Zudem kritisiert der Verband, dass viele bereits erzielte Kompromisse nicht mit den Zielen der Verordnung vereinbar seien. Von der ursprünglichen Idee, EU-weit einheitliche Verpackungsregeln für den Binnenmarkt zu schaffen, sei aus Sicht des Branchenverbandes nach zahlreichen Änderungsvorschlägen von Rat und Parlament nicht mehr viel übriggeblieben. Viele Kompromisse förderten eher die weitere Fragmentierung des Binnenmarktes. Nationale Verpackungsvorschriften würden den freien Warenverkehr in der EU und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behindern, so die IK. Auch haben Parlament und Rat haben Vielzahl von Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen oder Ausnahmen für Verpackungen aus anderen Materialien vorgeschlagen, die aus Sicht der IK willkürlich seien und zu einem Ausweichverhalten der Verwender weg von regulierten Kunststoffverpackungen hin zu nicht regulierten Einwegverpackungen aus anderen Materialien führen würden. Darüber hinaus sei die Folgenabschätzung zur PPWR in Bezug auf einige der vorgeschlagenen Maßnahmen unvollständig, bemängelt der Verband. Vor einer endgültigen Entscheidung über Mehrwegquoten und Verbote müsse eine umfassende Folgenabschätzung vorliegen.
Grundsätzlich setzt sich die IK in dem Eckpunktepapier für EU-weit einheitliche, materialneutrale und vollzugsfähige Verpackungsregeln ein und empfiehlt, in den Verhandlungen auf folgende Ziele hinzuwirken:
1. Rückkehr zu EU-weit einheitlichen Verpackungsregeln, um der fortschreitenden Fragmentierung des Binnenmarktes durch nationale Verpackungsvorschriften entgegenzuwirken.
2. Streichung der ökologisch nachteiligen materialspezifischen Sonderregeln und Ausnahmen bei Verboten, Reduktionszielen, Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz sowie zur Wiederverwendung, um ein ökologisch nachteiliges Ausweichverhalten weg von regulierten Kunststoffverpackungen hin zu nicht regulierten Einwegverpackungen aus anderen Materialien zu vermeiden.
3. Vor Entscheidung über Mehrwegquoten und Verbote Folgenabschätzung durchführen, um eine ökologisch negative Lenkungswirkung hin zu Verpackungen mit einem größeren ökologischen Fußabdruck zu verhindern.
4. Definition des „großmaßstäblichen“ Recyclings auf Basis der Recyclingkapazität, um eine Diskriminierung von Kunststoffverpackungen und indirekte Verpackungsverbote zu verhindern.
5. Ermöglichung eines Pooling-Systems zur Erreichung der Rezyklateinsatzquoten, um indirekte Verpackungsverbote und Lieferkettenengpässe aufgrund von Rezyklatmangel zu verhindern.
6. Vollziehbarkeit sicherstellen und Bürokratielast begrenzen, um die Kluft zwischen Regulierung und Realität nicht noch größer werden zu lassen und kleinen und mittleren Unternehmen eine Chance zu geben, an der Kreislaufwirtschaft für Verpackungen teilzuhaben.
Quellen:
- euwid-recycling.de (28.2.2024)
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