EuGH hebt Einstufung von TiO2 als „krebserzeugend“ auf
Der Europäische Gerichtshof hat die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ für ungültig erklärt.
Gegen die EU-Vorschrift zur Kennzeichnung von pulverförmigem Titandioxid als „vermutlich krebserzeugend“ hatten verschiedene europäische Chemieverbände sowie einige Unternehmen geklagt. Zum 1. Oktober 2021 hatte die Europäische Chemikalienagentur ECHA neue Leitlinien zur Kennzeichnung des auch in zahlreichen Kunststoffprodukten eingesetzten Weißmachers veröffentlicht. Seitdem musste Titandioxid in Pulverform als beim Einatmen krebserregend gekennzeichnet werden, wenn der Stoff mit einer bestimmten Konzentration und Partikelgröße in einem Produkt enthalten war. Laut dem nun veröffentlichten Urteil rügt der EuGH, dass die ECHA und in Folge auch die EU-Kommission ein Gutachten zur Karzinogenität von Titandioxid nicht angemessen bewertet hätten und daher falsche Schlussfolgerungen für die Warnhinweise gezogen worden seien. Das Urteil des EuGH ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßt laut Euwid das Urteil als „notwendige Klarstellung“. BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die Richter des EuGH mit ihrer Entscheidung in Sachen Titandioxid eine folgenschwere Fehleinschätzung der Europäischen Kommission richtiggestellt haben.“ Auch der BDE habe immer klargemacht, dass er die Ansicht der Kommission in dieser Frage nicht teile. Die Kommission sei hier über das Ziel hinausgeschossen, so Kurth weiter. Die Gefahr gehe nicht von Titandioxid in Pulverform an sich aus, sondern die Menge und Partikelgröße beim Einatmen sei entscheidend. Kurth ergänzte: „Der Schutz vor Staub und allgemeinen Partikeleffekten ist aber Aufgabe des Arbeitsschutzes und sollte auch dort behandelt werden. Deshalb hoffen wir, dass das Urteil, gegen das noch Rechtsmittel möglich sind, Bestand haben wird.“
Quellen:
- Kunststoff Information (28.11.2022)
- euwid-recycling.de (30.11.2022)
- Foto: Gerichtshof der Europäischen Union