EU-Rat nimmt Pelletverordnung an
Im Anschluss an eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament hat der Rat die Verordnung am 22. September angenommen.
Das Europäische Parlament wird nach Angaben des Rates voraussichtlich im Oktober 2025 seine endgültige Abstimmung zu der Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulat abhalten. Die neuen Vorschriften treten danach 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Der Rat weist in einer Mitteilung darauf hin, dass abgesehen von spezifischen Ausnahmeregelungen und Ausnahmen die meisten Bestimmungen der Verordnung zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.
Die Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulat zielt darauf ab, die Einträge von Mikroplastik in die Umwelt zu reduzieren, indem die Kontrollen und das Management von Kunststoffgranulat in der gesamten Lieferkette verstärkt werden. Zu den wichtigsten Elementen der Verordnung, die sich auf die Vermeidung von Granulatverlusten beziehen, zählt unter anderem die Verpflichtung von Unternehmen zur Umsetzung von Risikomanagementplänen, die Maßnahmen für Verpackung, Handhabung, Personal, Schulung und Ausrüstung umfassen. Die Verordnung legt auch Verpflichtungen für Reinigungsarbeiten im Falle von Leckagen fest. Betreiber, die jährlich mit mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat umgehen, müssen gemäß Verordnung eine Zertifizierung von einem unabhängigen Dritten einholen. Kleinere Unternehmen unterliegen vereinfachten Compliance-Maßnahmen, einschließlich Selbstkonformitätserklärungen für Kleinstunternehmen. Darüber hinaus werden mit der Verordnung spezifische Anforderungen für den Seetransport von Kunststoffgranulat eingeführt, die sich auf Verpackungs-, Transport- und Ladungsinformationen beziehen, um Granulatverluste auf See zu verhindern.
Quellen:
- Pressemitteilung des EU-Rates (22.9.2025)
- Foto: © European Union