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„EU-Plastiksteuer“: UBA legt Bericht zur Untersuchung ökonomischer Instrumente vor

Die Studie zu einem geeigneten Finanzierungsmodell für die Abgabe auf nicht-recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff kommt zu keiner klaren Empfehlung.

 

Für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle werden in Deutschland auf Grundlage der als „EU-Plastiksteuer“ bekannten Abgabepflicht jährlich insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro (0,80 Euro pro Kilogramm Material) fällig. Die Abgabe wird bislang aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben Expertinnen und Experten vom Öko-Institut, Institut Cyclos HTP, der GVM – Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. verschiedene ökonomische Finanzierungsinstrumente wie Verbrauchssteuern, Ausgleichs- und Sonderabgaben auf ihre Machbarkeit sowie potenzielle ökologische Lenkungswirkung hin untersucht. Bei jedem der drei untersuchten Instrumente sehen die Autorinnen und Autoren des vorgelegten Zwischenberichts Vor- und Nachteile.
 
Verbrauchssteuern könnten materialunabhängig auf alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen oder beschränkt auf systembeteiligungspflichtige Getränkeverpackungen oder materialspezifisch auf alle Kunststoffverpackungen erhoben werden. In jedem Fall müssten sie über den Handel als Teil des Endverkaufspreises auf die Verbraucherinnen und Verbraucher übertragen werden, heißt es in dem Bericht. Bei allen drei Varianten könne grundsätzlich ein hoher Einnahmeeffekt erzielt werden, was für das Ziel des Ausgleichs der Bundesausgaben für das EU-Eigenmittel positiv zu werten sei. Für die erste Variante – Verbrauchssteuern auf alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen – müsste aber das gesamte deutsche Steuersystem umfassend umgestaltet werden, um die erheblichen Auswirkungen auf die Steuerlast der Bevölkerung zu kompensieren. Das erscheint den Autorinnen und Autoren des Berichts „politisch unrealistisch“. Es sei davon auszugehen, dass die Steuer so gering ausfallen würde, dass bei den Endkonsumierenden nur in sehr begrenztem Umfang Anreize zu reduziertem Verpackungsverbrauch ausgelöst werden könnten. Eine Getränkeverpackungssteuer dürfte dagegen nach Ansicht der Forscherinnen und Forscher deutliche Anreizeffekte insbesondere in Richtung von Mehrweglösungen und damit zur Verpackungsvermeidung auslösen, je nach Ausgestaltung des Tarifs auch zur Materialeinsparung und ggf. zum Einsatz von Rezyklaten. Für eine Verbrauchssteuer auf systembeteiligungspflichtige Getränkeverpackungen spreche mit Blick auf die Wirkung mehr als für eine allgemeine oder materialbezogene Verpackungsteuer, heißt es. Dann müsse es aber auch für die restlichen sehr großen Mengen von Verpackungen ein wirkungsvolles finanzielles Lenkungsinstrument geben, so der Bericht. Speziell bei Variante drei der Verbrauchssteuer, die nur auf kunststoffhaltige Verpackungen bezogen wäre, bestehe außerdem die Gefahr ungünstiger Fehlsteuerungseffekte zugunsten anderer umweltproblematischer Verpackungsmaterialien.
 
Würde dagegen eine Ausgleichsabgabe auf nicht recycelten Verpackungsabfall als Instrument für das europäische Eigenmittel eingeführt, müssten die Betreiber von dualen Systemen diese Abgabe entrichten und die Kosten über Umlagen oder Aufschläge auf die Beteiligungsentgelte an die Inverkehrbringer weitergeben, heißt es weiter in dem Bericht. Somit hätten die Inverkehrbringer einen Anreiz zur Reduzierung von Kunststoffverpackungen und zur Umstellung auf Nicht-Kunststoffverpackungen oder Mehrwegverpackungen. Durch die Ausgleichsabgabe würde die Recyclingmenge zum Parameter des Leistungswettbewerbs zwischen dualen Systemen. „Damit könnte der wesentliche Konstruktionsfehler der VerpackV und des VerpackG behoben werden, dass es fast nur Preiswettbewerb und kaum Leistungswettbewerb zwischen den dualen Systemen gibt“, konstatieren die Gutachterinnen und Gutachter.
 
Schließlich untersucht der Bericht als letztes Instrument eine Sonderabgabe zur Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und des Rezyklateinsatzes, die auch als Fonds ausgestaltet werden könnte. Für eine Gegenfinanzierung der EU-Eigenmittel eigne sich dieses Instrument nicht, heißt es. Mögliche Fondslösungen seien auch bereits im Rahmen des Forschungsvorhabens zur Fortentwicklung des § 21 VerpackG zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte untersucht und erörtert worden. Da die Entscheidung zur zukünftigen Ausgestaltung des § 21 noch ausstehe, wäre das Instrument der Sonderabgabe ggf. „obsolet“, sollte im VerpackG eine Fondslösung zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit systembeteiligungspflichtiger Verpackungen eingerichtet werden.
 
Weitere Information: zum Download des Berichts „Untersuchung ökonomischer Instrumente auf Basis des EU-Eigenmittels für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle“
 
Quellen:

  • UBA Newsletter (5.9.2023)
  • euwid-recycling.de (7.9.2023)
  • Bild: © UBA, Ausschnitt vom Titel des Berichts

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