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EU-Kommission eröffnet Sondierung für drei Rechtsakte zur PPWR

Aufgrund des engen Zeitrahmens könnten die Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen laut Euwid später greifen als es die Verordnung eigentlich vorsieht.


Laut dem Informationsdienst läuft die Rückmeldefrist zu drei geplanten Rechtsakten, die die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) ergänzen und konkretisieren sollen, noch bis zum 16. September 2026. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zur Berechnung und Überprüfung des Kunststoffrezyklatanteils in Verpackungen, zu Importen von Kunststoffrezyklaten oder Erzeugnissen mit Kunststoffrezyklatanteil aus Ländern außerhalb der EU sowie zu Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoffrecyclingtechnologien, wie Euwid meldet[. Ob diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2026 ausgearbeitet werden können, wie es der Zeitplan zur PPWR vorsieht, bezweifle Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, so dass sich auch der Anwendungsstart der Mindestvorgaben für Kunststoffrezyklatanteile verzögern könnte. Laut Artikel 7 der EU-Verordnung sollen die Mindestgehalte ab dem 1. Januar 2030 gelten bzw. drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts über ihre Berechnung und Überprüfung. Entscheidend dafür ist, „welcher Zeitpunkt der spätere ist“. Euwid zitiert aus einem Beitrag von Engelmann bei LinkedIn, in dem er auf wesentliche Änderungen der PPWR über die Rechtsakte in Artikel 7 Absatz 8, 9 und 10 während der Trilog-Verhandlungen von EU-Parlament und Rat hingewiesen habe. Diese seien nun „unvollständig und in einigen Fällen widersprüchlich“. Daraus einen praktikablen und nicht diskriminierenden Rechtsrahmen zu entwickeln, stelle laut Engelmann eine erhebliche Herausforderung dar. Er gehe davon aus, dass das Thema mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen und sich der Geltungsstart für die Rezyklatquoten damit um mindestens mehrere Monate verschieben werde.
 
Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung (18.8.2026)
  • Foto: © Christian Lue / Unsplash (Symbolbild)

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