Chemisches Recycling: EU-Kommission genehmigt französische Beihilferegelung

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für Beihilfen in Höhe von 500 Millionen Euro gegeben.
Die von Frankreich angemeldete Beihilferegelung, mit der das chemische Recycling bestimmter Arten von Kunststoffabfällen gefördert werden soll, betrifft laut Mitteilung der EU-Kommission im Wesentlichen Schalen, Folien sowie Flaschen ohne Lebensmittelkontakt als auch Textilmaterialien mit einem bestimmten Polyesteranteil. Die Regelung zielt darauf ab, chemische Recyclingtechnologien, mit denen vermischte oder verunreinigte Kunststoffabfälle wieder in neuwertige Rohstoffe umgewandelt werden können, zu fördern. Sie soll einen Beitrag zum Ziel der EU leisten, Produktions- und Verbrauchsprozesse im Rahmen einer umfassenderen Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität in einen Kreislauf zu integrieren. In diesem Rahmen sollen Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Regelung steht Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen offen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärt: „Mit der heute genehmigten Regelung Frankreichs werden Investitionen in das chemische Recycling von Kunststoffen gefördert. Die Regelung wird zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, da sie die Nutzung vorhandener Ressourcen durch Effizienz und Kreislaufwirtschaft fördert.“ Gleichzeitig solle die Regelung sicherstellen, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
Quellen:
- PM EU-Kommission (3.2.2025)
- Foto: © EU-Kommission - Audiovisueller Dienst