EU-Altautoverordnung: bvse kritisiert Position des EU-Parlaments
Für den Verband der deutschen Recycling- und Entsorgungswirtschaft ist die Position des Europäischen Parlaments zur ELVR problematisch.
Nach Auffassung des bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung drohen die vom Parlament eingebrachten Änderungen zur EU-Altautoverordnung (End-of-Life Vehicles Regulation, ELVR), die ursprünglichen Ziele der Kommission, eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor, erheblich zu unterlaufen. „Statt die Kreislaufwirtschaft wirklich voranzubringen, besteht die Gefahr, dass wichtige Ziele aufgeweicht werden“, warnt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Die Recyclingquoten werden abgesenkt, Definitionen erweitert und zentrale Kontrollmechanismen verwässert. Damit werden die Anreize, Post-Consumer-Kunststoffe aus Altfahrzeugen tatsächlich wieder in den Kreislauf zurückzuführen, deutlich geschwächt.“
Der bvse sieht insbesondere die Absenkung der Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffe sowie die Möglichkeit, diese zur Hälfte mit Produktionsabfällen zu erfüllen, sehr kritisch. Produktionsabfälle seien technisch leichter zu recyceln und am Markt problemlos verfügbar, während Post-Consumer-Kunststoffe aus Altfahrzeugen nach wie vor schwer zu vermarkten seien. Wenn Hersteller die Quoten mit Produktionsabfällen erfüllen können, entfalle der Druck, Fahrzeuge recyclinggerecht zu konstruieren und Post-Consumer-Materialien zurückzuführen, so der Verband. Damit werde das eigentliche Ziel der Richtlinie verfehlt. Darüber hinaus fordert der bvse nachdrücklich die Aufnahme einer sogenannten Spiegelklausel, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern: Rezyklate aus Drittstaaten sollten nur dann auf die Quote anrechenbar sein, wenn sie denselben Anforderungen und Nachweispflichten unterliegen wie innerhalb der EU. Freiwillige Selbsterklärungen oder unverbindliche Zusagen hält der Verband für unzureichend. Nur durch unabhängige Prüfungen und festgelegte Auditierungen nach europäischem Standard könne Betrug und Marktverzerrung vorgebeugt werden.
Auch bei der erweiterten Herstellerverantwortung sieht der bvse Nachbesserungsbedarf. Zum einen sollten Autoverwerter nach Ansicht des bvse auch ohne Verträge mit Autoherstellern einen finanziellen Ausgleich für die gesetzlich vorgeschriebene Demontage von Fahrzeugteilen erhalten. Zudem fordert der Verband eine paritätische Mitbestimmung der Recyclingwirtschaft in den vom Parlament vorgesehenen Strukturen der Herstellerorganisationen. Ein weiteres Kernanliegen des bvse betrifft die Nachverfolgbarkeit von Altfahrzeugen, zu der der Verband strengere Vorgaben als vom Parlament vorgesehen fordert.
Der bvse hält die Vorschläge des Europäischen Parlaments insgesamt für nicht geeignet, die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor nachhaltig zu fördern, und appelliert an den Gesetzgeber, die ursprünglichen Vorgaben der EU-Kommission nicht aufzuweichen. „Nur wenn die Hersteller konsequent verpflichtet werden, Post-Consumer-Rezyklate in neuen Fahrzeugen einzusetzen, und die Marktbedingungen fair ausgestaltet sind, kann die Altfahrzeugverordnung ihren Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft leisten“, so Rehbock.
Quellen:
- Pressemitteilung bvse (16.9.2025)
- Foto: © Documerica / Unsplash (Symbolbild)