Energiebeihilfen für Kunststoffrecycler
Die Unternehmen können ab dem 1. Januar 2025 wieder Energiebeihilfen beantragen, teilt der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung mit.
Den Erläuterungen zufolge fallen unter den förderungsfähigen Wirtschaftszweig 20.16 (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) nun auch Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche. Energiehilfen beantragen können Unternehmen demnach ab 1. Januar 2025 für die Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten, die Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen und aus wiedergewonnen Kunststoffabfällen sowie für die Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren. Das sei ein Teilerfolg für die Kunststoffrecyclingbranche, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. bvse-Vizepräsident Herbert Snell (Foto) zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Die Kunststoffrecyclingindustrie muss ihre Wettbewerbsfähigkeit behalten, um in einem globalen Markt bestehen zu können. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um eine kontinuierliche und nachhaltige Versorgung der verarbeitenden Industrie mit Rezyklaten sicherzustellen. Als energieintensive Unternehmen haben die Kunststoffrecycler jetzt die Möglichkeit, die extrem hohen Energiekosten, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kunststoffrecycler auswirken, durch die Energiebeihilfen zumindest zu begrenzen.“
Quellen:
- PM bvse (17.1.2024)
- Foto: © bvse