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Einwegkunststofffonds: Plattform DIVID startet ab 1. April 2024

Die digitale Plattform des UBA zur Umsetzung des Gesetzes über den Fonds für Einwegkunststoffe soll schrittweise an den Start gehen.

 

Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller etwa von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) sowie anderen Einwegkunststoffartikeln ab 2024, sich an den Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum zu beteiligen. Das Umweltbundesamt (UBA) richtet zur Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen an den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Beiträge die digitale Plattform DIVID ein. In der Datenbank sollen alle Anmeldungen und Einzahlungen der schätzungsweise rund 56.000 Abgabepflichtigen rund um den Fonds für Einwegkunststoffe sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an die geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigten verwaltet werden. Laut aktuellem Zeitplan des UBA soll DIVID ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen. Bis dahin soll die sehr komplexe IT-Infrastruktur, die hohen Sicherheitsanforderungen genügen müsse, fertiggestellt sein, teilt die Behörde mit. Die Registrierung der Herstellerinnen und Hersteller aus Deutschland könne daher erst ab April 2024 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt können laut UBA auch ausländische Herstellerinnen und Hersteller sowie deren Bevollmächtigte auf DIVID einen Account erstellen. Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 will das UBA den betroffenen Kreisen eine statische Abbildung von DIVID auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de zur Verfügung stellen. Dort könnten insbesondere Herstellerinnen und Hersteller dann auch Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft sowie von Einwegkunststoffprodukten stellen.
 
Weitere Information: Fragen und Antworten zum Einwegkunststofffonds
 
Quellen:

  • PM UBA (12.12.2023)
  • Foto: unsplash.com, Jasmin Sessler

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