DIVID: Kommunen und ausländische Hersteller können sich registrieren
Die Plattform für den Einwegkunststofffonds steht seit dem 1. August auch ausländischen Herstellern sowie Anspruchsberechtigten zur Registrierung zur Verfügung.
Das Anfang des Jahres 2024 in Kraft getretene Einwegkunststoffgesetz verpflichtet die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, die Kosten für die Entsorgung im öffentlichen Raum zu übernehmen. DIVID soll die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzten rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an die geschätzten rund 6.400 Anspruchsberechtigten leisten. Die Plattform ist laut Umweltbundesamt (UBA) das zentrale Instrument für die Kommunikation zwischen externen Nutzern und dem UBA sowie für die verwaltungsinternen Prozesse rund um den Einwegkunststofffonds mit einem jährlichen Fondsvolumen von rund 430 Millionen Euro. Der Einwegkunststofffonds soll ab dem kommenden Jahr dazu dienen, die von den Herstellern eingezahlten Gelder an Städte, Gemeinden und andere Berechtigte auszuschütten. Das UBA verwaltet den Fonds digital über die DIVID-Plattform und ermittelt ab 2025 die Höhe der Herstellerbeiträge sowie die Höhe der Auszahlungen an die Berechtigten. Bis Ende des Jahres müssen sich Hersteller, die bereits vor dem 1. Januar 2024 aktiv waren, registrieren. Für alle anderen Hersteller besteht ab dem Tätigkeitsbeginn eine sofortige Registrierungspflicht. Wie das UBA darauf hinweist, besteht die Abgabepflicht ab 2024 unabhängig vom Registrierungszeitpunkt.
Quellen:
- PM UBA (1.8.2024)
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