Über die novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) wurde vergangene Woche in der Länderkammer abgestimmt. Das Verbot bioabbaubarer Kunststoffbeutel (BAW-Beutel) bei der getrennten Bioabfallsammlung, für das sich zuvor der federführende Bundesrats-Umweltausschuss sowie der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Innenausschuss ausgesprochen hatten, erhielt keine Zustimmung durch den Rat. Gefolgt waren die Ratsmitglieder dem bisherigen Regierungsentwurf, wonach ausschließlich BAW-Beutel und mit bioabbaubaren Kunststoffen beschichtete Papiertüten als Sammel- und Transportmedien für die getrennte Sammlung von Bioabfällen zugelassen werden. Der Verbund kompostierbare Produkte e.V. begrüßt die Entscheidung des Rates. Peter Brunk, Vorsitzender des Verbundes, sagte dazu: „Der Bundesrat hat heute ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die Entscheidungsträger den wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und den Kommunen vertrauen. Zahlreiche Verbraucher und Entsorger in Deutschland und ganz Europa setzen auf diese hygienische Sammelhilfe für die saubere und effiziente Entsorgung von Bioabfällen. Zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Beutel aus Biokunststoffen tragen dazu bei, dass Bioabfall im Restmüll reduziert wird.“ Grundsätzlich einverstanden mit der Novelle zeigt sich, wie Euwid berichtet, auch der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der bei Abfallerzeugern und Kommunen wohl noch Handlungsbedarf sieht: „Wir brauchen klare Kontrollen, die die Abfallqualität verbessern, damit die weitere Behandlung ebenfalls einen Qualitätsschub erfährt“, so BDE-Präsident Peter Kurth. Dazu gehöre auch, dass die Abfallerzeuger und die Kommunen stärker in die Pflicht genommen werden, um die Getrenntsammlung weiter zu fördern.
Quellen:
- Pressemitteilung Verbund kompostierbare Produkte e.V. (11.2.2022)
- Euwid Recycling und Entsorgung 7/2022 (15.2.2021)
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