Beschluss des Bundesrates zur EU-Pelletverordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 eine Stellungnahme zur geplanten EU-Verordnung zur Vermeidung von Pelletverlusten beschlossen.
Laut Stellungnahme, die direkt an die EU-Kommission übermittelt werde, begrüßt der deutsche Bundesrat das Ziel des EU-Verordnungsvorschlags, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt zu verringern und der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu begegnen. Darüber hinaus bittet der Bundesrat in seiner 22 Punkte umfassenden Stellungnahme etwa um eine Präzisierung des Begriffs „Kunststoffgranulat“ in Artikel 2 des EU-Verordnungsvorschlags und schlägt dazu eine Definition vor. Auch hält der Rat es in Anbetracht des bürokratischen Aufwands unter anderem für notwendig, Vorgaben für Pellettransporte sowie die diesbezüglich vorgesehenen zusätzlichen Berichtspflichten zu überprüfen. Hinsichtlich der vom EU-Parlament vorgeschlagenen Mengenschwelle von 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellter Kunststoffgranulate zur Abgrenzung von Klein- sowie Kleinstunternehmen einerseits und mittleren sowie großen Unternehmen andererseits bittet der Bundesrat um eine Klärung bzw. Korrektur und gibt dabei zu bedenken, dass die kunststoffverarbeitende Industrie von mittelständischen Unternehmen geprägt sei, die sich bereits heute einer erheblichen bürokratischen Belastung ausgesetzt sähen. Daher sei es erforderlich, die Anforderungen an die geplante verpflichtende Zertifizierung für mittlere Unternehmen zu reduzieren. Der Rat schlägt hierzu vor, den vorgesehenen Schwellenwert von 1.000 Tonnen Kunststoffgranulat im Kalenderjahr anzuheben sowie den auf vier Jahre festgesetzten Gültigkeitszeitraum der Zertifikate angemessen zu verlängern.
Weitere Information: Beschluss des Bundesrates vom 26. April 2024
Quellen:
- dip.bundestag.de (26.4.2024)
- Foto: © Bundesrat