EU-Vergabereform: BDE fordert europaweit verbindliche Beschaffungsregeln
Europaweit verpflichtende Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen sollten als Basisprinzip im neuen europäischen Rechtsrahmen verankert werden, so der BDE.
Laut einer Mitteilung des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sieht ein Arbeitsentwurf der Europäischen Kommission vor, die bislang getrennten Richtlinien über öffentliche Aufträge, Sektorenvergaben und Konzessionen in einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung zusammenzuführen. Der BDE fordert die Kommission auf, bei der anstehenden EU-Vergabereform anstelle unverbindlicher Leitlinien verbindliche Green Public Procurement Regeln (GPP) festzulegen, um den Rezyklatmarkt zu stärken. Nach Ansicht des BDE reicht es nicht aus, Kriterien wie Kreislaufwirtschaft oder Rezyklatanteile als freiwillige Optionen in der geplanten Novelle vorzusehen.
Die bisherige Vergabepraxis stehe im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen der EU, so der BDE. Die Erfahrung zeige, dass sich öffentliche Auftraggeber in der Praxis trotz der Reformen von 2014 nach wie vor fast ausschließlich nach dem niedrigsten Preis richteten. Der Verband weist darauf hin, dass die europäische Recyclingbranche, insbesondere das Kunststoffrecycling, unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehe. Hohe Energie- und Regulierungskosten erschwerten den Wettbewerb mit Primärkunststoffen und importierten Rezyklaten. Es fehle an einer verlässlichen Nachfrage nach in Europa gewonnenen Materialien. Hochwertige Rezyklate, die unter strengen europäischen Umwelt- und Energiestandards produziert würden, hätten derzeit kaum eine Chance gegen billige Primärware oder Neuware-Importe aus Übersee. Für spezifische Produkt- und Leistungsgruppen fordert der Verband die Einführung verbindlicher Mindestanteile von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) sowie klare Vorgaben zur Recyclingfähigkeit. Öffentliche Auftraggeber sollten diese Kriterien in Leistungsbeschreibungen, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen berücksichtigen müssen. Weichen sie davon ab, sollten sie verpflichtet werden, ihre Entscheidung nach dem Prinzip ‚comply or explain‘ nachvollziehbar zu begründen.
Quellen:
- Pressemitteilung BDE (15.7.2026)
- Foto: © Antoine Schibler / Unsplash (Symbolbild)