Arbeit an Fondslösung für recyclinggerechtere Verpackungen
Die Bundesregierung erarbeitet einen Vorschlag für eine Fondslösung für das recyclinggerechte Design von Verpackungen, berichtet Euwid.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor. Die seit 2019 im § 21 Verpackungsgesetz festgeschriebene Aufgabe der dualen Systembetreiber, besser recycelbare Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten preislich zu bevorteilen, habe nicht zum erhofften Erfolg geführt, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. In seiner derzeitigen Form habe der § 21 VerpackG für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zwar bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt. Darauf aufbauend gelte es nun, die aktuelle Regelung weiterzuentwickeln. Der Antwort zufolge wolle die Regierung keinen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. In die Überlegungen zur Modellentwicklung wolle die Bundesregierung von den Dualen Systeme vorliegende Informationen, darunter auch ein Modellvorschlag für eine privatwirtschaftliche Lösung, mit einbeziehen, heißt es weiter. Welche gesetzlichen Optionen und Spielräume für eine Überarbeitung des § 21 VerpackG bestehen, hängt nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere von den laufenden Verhandlungen zum Vorschlag für eine europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ab. Darauf hätten die betroffenen Wirtschaftsbranchen in einem Brief vom Herbst 2023 an das Umweltministerium, in dem sie sich für eine privatwirtschaftlich ausgestaltete Fondslösung ausgesprochen hätten, ebenfalls verwiesen, schreibt Euwid. Der kommende Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Verpackungsverordnung werde nach Ansicht der beteiligten Verbände –Markenverband, Handelsverband Deutschland, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen – wohl empfehlen, dass für hochgradig recycelbare Verpackungen geringere Lizenzentgelte an die Dualen Systeme gezahlt werden sollen als für schlechter recycelbare Verpackungen. Die Verbände sähen in einer solchen EU-weiten Harmonisierung der Kriterien für finanzielle Anreize einen echten Innovationsmotor, der Investitionen in kreislaufgerechtes Verpackungsdesign und in die Sammel- und Verwertungsinfrastruktur erheblich fördern könnte. Als Grundlage für die Bemessung der Recyclingfähigkeit nannten die Verbände den deutschen Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Dieser müsse zu einer eindeutigen Bemessungsgrundlage ohne Interpretationsspielraum fortentwickelt werden. Die Dualen Systeme sollten nach Ansicht der Verbände die Beträge für den Recyclingfonds erheben und an diesen weiterleiten. Die Fondsmittel sollten nach Ansicht der Verbände insbesondere der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und dem Einsatz von Kunststoffrezyklaten wettbewerbsneutral dienen. Auch fordere die Industrie ein Mitspracherecht bei der Kostenkontrolle und bei zentralen Aspekten wie der Definition der Recyclingfähigkeit und der Mittelverwendung.
Quellen:
- euwid-recycling.de (24.1.2024)
- Foto: Pixelio, Siepmann