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Altfahrzeuge: EU-Parlament für niedrigere Rezyklatquoten bei Kunststoffen

Der Bericht des Europäischen Parlaments (EP) zur neuen Altautoverordnung enthält eine Reihe von Änderungen gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission.
 

Der Bericht zur Verordnung über Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft bei der Konstruktion von Fahrzeugen und an die Entsorgung von Altfahrzeugen enthält den Standpunkt des EP in erster Lesung. Die gegenüber dem Kommissionsvorschlag enthaltenen Änderungen betreffen unter anderem den Geltungsbereich der Verordnung, die Kriterien für die Bestimmung eines Altfahrzeugs sowie die im Kommissionsentwurf vorgesehenen Rezyklatquoten bei Kunststoffen. Mit der Altautoverordnung soll der Anteil von Recyclingkunststoffen in Fahrzeugen gesteigert werden. „Um sicherzustellen, dass die Zielvorgaben vernünftig und realistisch sind, schlagen die Berichterstatter vor, sie an das anzupassen, was für die Industrie machbar ist“, heißt es in dem Bericht. Demnach sollen künftig alle Fahrzeuge 20 Prozent und nicht mehr 25 Prozent Kunststoffrezyklat, wie die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, enthalten. Zur Erfüllung der Quote sollen nun Kunststoffrezyklate sowohl aus Pre-Consumer- als auch aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen inklusive biobasiertem Kunststoff gewonnen werden können. Von 25 auf 15 Prozent hat das EP in ihrem Berichtsentwurf die Zielvorgabe für den Closed-Loop Rezyklatanteil reduziert, der aus Kunststoffen aus Altfahrzeugen stammen soll. Die Kommission soll dann in einem delegierten Rechtsakt eine Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils von Kunststoffen festlegen, wobei „die beste verfügbare Recyclingtechnologie, einschließlich des chemischen Recyclings, zu berücksichtigen ist“, heißt es in dem Bericht des EP. Bei der Prüfung der Nachweismethoden für recycelten Kunststoff sollen darüber hinaus Lösungen für digitale Produktpässe berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die Realisierbarkeit der Zielvorgaben für Kunststoffe anhand einer Folgenabschätzung auf der Grundlage von Technologie, Verfügbarkeit und Qualität von recyceltem Kunststoff überprüft werden.
 
Quellen:

  • Europäisches Parlament (29.1.2025)
  • Foto: © Documerica / Unsplash (Symbolbild)

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