Nachrichtenleser

Kopfgrafik  abstrakt

Änderungen von EU-Verbraucherschutzgesetzen

EU-Rat und -Parlament haben sich über Änderungen der Richtlinien zu Verbraucherschutz und über unlautere Geschäftspraktiken geeinigt, berichtet Euwid.

 

Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen muss erst noch von Parlament und Rat angenommen werden, bevor die neuen Regeln endgültig verabschiedet sind und nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Mit den Änderungen soll unter anderem sichergestellt werden, dass Verbraucher ausreichende Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten erhalten und besser gegen die sogenannte „geplante Obsoleszenz“, die beabsichtigte Lebensdauerverkürzung von Produkten, vorgegangen werden kann. Darüber hinaus sollen mit den neuen Regelungen „Greenwashing“ und andere Arten der Verbrauchertäuschung, insbesondere hinsichtlich der Umwelteigenschaften von Produkten, verhindert werden. Nach dem Trilog-Kompromiss werden laut Euwid unter anderem unnötige Software-Updates oder die Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen des Originalherstellers verboten. Den Angaben nach soll eine harmonisierte Kennzeichnung mit Informationen über die von den Herstellern angebotene Haltbarkeitsgarantie eingeführt werden mit Hinweis auf die gesetzliche Konformitätsgarantie von zwei Jahren. Darüber hinaus soll der Handel zu deutlich sichtbaren harmonisierten Hinweisen in Geschäften und auf Websites verpflichtet werden, die über die gesetzliche Konformitätsgarantie informieren sollen. In die Liste verbotener Praktiken werden außerdem unlautere Behauptungen aufgenommen, die sich auf den Ausgleich von Kohlendioxid-Emissionen beziehen. Dies bedeute laut Mittteilung des EU-Rats, dass Händler nicht mehr behaupten dürfen, ein Produkt habe neutrale, reduzierte oder verbesserte Umweltauswirkungen, wenn dies auf nicht verifizierten Kompensationsprogrammen beruhe. Zudem wurden die wichtigsten Elemente eines Zertifizierungssystems definiert, auf das sich Nachhaltigkeitssiegel zukünftig stützen müssen, sofern diese Elemente nicht von öffentlichen Behörden festgelegt wurden. Damit wolle man die Glaubwürdigkeit der Siegel verbessern.
 
Die Mitgliedstaaten müssen nun nach Veröffentlichung der neuen Regelungen im EU-Amtsblatt ihre innerstaatlichen Vorschriften innerhalb von 24 Monaten entsprechend anpassen.
 
Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 39/2023 (26.9.2023)
  • Foto: Symbolbild, unsplash.com, Abillion

Zurück zur Newsübersicht