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Änderung des BEHG

Das Bundeskabinett hat beschlossen, auch Abfallbrennstoffe in den Emissionshandel einzubeziehen.


Die Bundesregierung sieht die nationale CO2-Bepreisung als wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Sollte der Bundestag der Änderung des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) zustimmen, würden die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen verpflichtet, für ihre Kohlenstoffdioxid-Emissionen künftig Emissionszertifikate für den nationalen Brennstoffemissionshandel zu kaufen. Dies werde nach Angaben in Euwid von Teilen der Entsorgungsbranche wie dem bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und dem Umweltdienstleister Interzero (Alba) befürwortet. Laut einer Pressemitteilung begrüßt der bvse das Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich. In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hätten bvse-Präsident Henry Forster und Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich gemacht, dass das BEHG aus ihrer Sicht zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen werde. „Teurere Verbrennungspreise werden die Bemühungen verstärken, mehr Stoffe für das Recycling getrennt zu halten oder aus einem Gemisch auszusortieren. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für Klima- und Ressourcenschutz und deshalb bitten wir Sie, dem Vorhaben der Bundesregierung zuzustimmen", heiße es in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten. Auch müsse jede Anlage, ob Biogasanlage, LVP-Sortierung, EBS-Verbrennung, Zementwerk oder Gewerbeabfallaufbereitung, auf die Qualitäten im Input achten und gegebenenfalls steuernd auf den Anlieferer einwirken. Es sei deshalb für den bvse nicht erklärbar, warum sich ausgerechnet Verbrennungsanlagen dieser Verantwortung entziehen sollten.

 

Kritik an der Änderung des BEHG komme laut Euwid unter anderem vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem BDE-Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, der ITAD-Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland und der DGAW-Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft, die eine Lenkungswirkung des Gesetzes bezweifelten. Der Kabinettsentwurf werde Abfallexporte in Länder mit qualitativ minderwertigen Behandlungsanlagen zur Folge haben, statt nachhaltige Produkte, Mehrwegverwendung und Recycelbarkeit zu fördern, so die Verbände.
 

Quellen:

  • Euwid Recycling und Entsorgung 29/2022 (19.7.2022)
  • PM bvse (21.7.2022)
  • Foto: © unsplash.com, Daniel Gimbel
 

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